aktualisiert am: 17.04.2021
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DSL-Rufnummernmitnahme
(LNP)
Hier bekommst du Tipps und Hintergrundinformationen zum Vorgang.
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Festnetz-Rufnummernmitnahme
Local Number Portability (LNP)
Dein neuer Anbieter darf deinen Antrag zur Anschlussübernahme Rufnummernmitnahme (LNP) nur mit deiner Zustimmung beauftragen.
Die LNP ist durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland geregelt.
Die Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Bei einer Portierung werden die Rufnummern vom alten Anbieter über die Bundesnetzagentur an den neuen Anbieter übergeben. Durch die Vorschriften kann der neue Anbieter nur über ein genormtes Portierungsformular die Anschlussübernahme bei deinem alten Anbieter beauftragen. Das Formular dient zur Protokollierung des Vorgangs beider Anbieter.
Du kannst folgende Kombinationen für einen Anbieterwechsel beauftragen:
Du kannst folgende Kombinationen für deinen Anbieterwechsel (Anschlussübernahme) beuaftragen:
Kündigung mit LNP
Der Anschluss wird mit Rufnummer übernommen; nur diese Beauftragung ist durch das Telekommunikationsgesetz abgesichert.
LNP ohne Kündigung
Diese Kombination wird z. B. bei einer nachträglichen Rufnummernmitnahme, bei Sonderkündigungen oder bei bereits gekündigte aber noch laufender Verträge verwendet.
Kündigung ohne LNP
Der Anschluss wird ohne Rufnummer übernommen.
Anschlussübernahme ohne LNP und ohne Kündigung
Erklärung zur Anschlussübernahme ohne LNP und ohne Kündigung
Diese Kombination ist oftmals bestellbar, macht aber kaum Sinn und führt im Portierungsprozess zu einer Ablehnung durch deinen alten Anbieter.
Ist dein alter DSL-Anschluss bereits gekündigt und auch schon deaktiviert, dann bestelle am Besten einen Neuanschluss und gib deine alten Vertragsdaten als Vormieterdaten an. So bekommst du automatisch eine neue Rufnummer vom neuen Anbieter zugewiesen und dieser kann die korrekte Leitung bestellen.
Ist dein alter DSL-Anschluss bereits gekündigt und noch nicht deaktiviert, dann kannst du diese Art der Portierung gern ausprobieren. Wenn das nicht klappt, dann beauftrage am Besten eine LNP ohne Kündigung und nimm deine Rufnummer mit. Alternativ kannst du ebenfalls schon einen Neuanschluss beauftragen. Gib als Wunschtermin einen Arbeitstag nach deinm Kündigungstermin an. Gib als Vormieterdaten ebenfalls deine alten Vertragsdaten an.
Wie fülle ich das Portierungsformular richtig aus?
Von dir sind auf dem Portierungsformular nur 8 Angaben notwendig. Fülle bitte folgende Felder wie folgt aus:
beim alten Anbieter Kündigen? Ja oder nein?
Kreuze bitte nur an, wenn der alte Anschluss gekündigt werden soll.
Name des alten Anbieters
Gib den Namen des alten Anbieters an. Um Verzögerungen zu vermeiden gib die Anbieterkennung (z. B. D001 für Deutsche Telekom) an. Sollte dein Anbieter mehrere Kennungen haben, dann erkundige dich bei deinem alten Anbieter, welche die korrekte ist.
Willst du deine alte(n) Rufnummer(n) mitnehmen?
Kreuze bitte an, wenn du deine alten Rufnummer(n) behalten willst.
Wer ist dein neuer Anbieter?
Gib den Namen des neuen Anbieters bei PK-TNBauf an. Auch hier kannst du die Anbieterkennung (z. B. D061 für easybell) angeben.
Adressdaten beim alten Anbieter
Gib die Anschlussadressdaten an.
Wichtig:
Hier müssen die Angaben 100% identisch mit den Daten beim alten Anbieter sein.
Läuft nur der neue Vertrag auf dich, so muss nur der alte Vertragsinhaber hier eingetragen werden.
Bei einem Umzug (mit Anbieterwechsel) oder einer nachträglichen Rufnummernportierung muss hier die Adresse der alten Wohnung eingetragen werden, so wie es beim alten Anbieter bekannt ist.
Ist dein Name oder die Adresse bei deinem alten Anbieter falsch geschrieben, dann trage die Daten mit den Rechtschreibfehlern ein.
Welche Rufnummern möchtest du mitnehmen?
Gib nur deine Rufnummer/n an, die du mitnehmen möchtest. Fange mit der Vorwahl (Ortsnetzkennzahl) an und trage dann
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Bei ISDN und ISDN Anlagenanschlüssen kreuz an, dass die restlichen Rufnummern (MSN) gekündigt werden sollen.
Nur noch unterschreiben. Fertig.
Gib bitte Ort und Datum an und unterschreibe das Formular.
Wichtig:
läuft der Vertrag beim alten Anbieter auf eine andere Person, so muss diese ebenfalls mit unterschreiben. Vergiss beim Versenden an den neuen Anbieter bitte nicht deine neue Kundennummer mit anzugeben.
mobile Festnetz-Rufnummernmitnahme
Local Number Portability (LNP)
Mobile Festnetz-Rufnummern werden wie richtige Festnetzrufnummern behandelt. Der Portierungsprozess ist daher der selbe wie bei Festnetz-Anschlüssen.
Mobilfunk-Rufnummernmitnahme
Mobile Number Portability (MNP)
Mobilfunk-Rufnummern kann man nicht auf einen Festnetz-Anschluss portieren. Allerdings gibt es von einigen virtuellen Anbietern, wie z. B. sipgate oder soloNumber.de, die Möglichkeit eine Festnetz-Lösung in Kombination mit einer Mobilfunkrufnummer zur Verfügung zu stellen.
Dein neuer Mobilfunk-Anbieter oder virtueller Anbieter darf deinen Antrag zur Anschlussübernahme Rufnummernmitnahme (MNP) ebenfalls nur mit deiner Zustimmung beauftragen.
Die MNP ist wie bei der Festnetz-Rufnummernmitnahme durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland geregelt.
Die Aufsichtsbehörde ist auch die Bundesnetzagentur. Bei einer Portierung werden die Rufnummern vom alten Anbieter über die Bundesnetzagentur an den neuen Anbieter übergeben. Durch die Vorschriften kann der neue Anbieter nur über ein genormtes Portierungsformular die Mobilfunk-Rufnummernübernahme bei deinem alten Anbieter beauftragen. Allerdings sind hier weniger Angaben erforderlich:
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Unterschrift inkl. Datum und Ort
Das Formular dient zur Protokollierung des Vorgangs beider Anbieter.
MNP zum Ende der Vertragslaufzeit
Du kannst eine MNP ab 2 Monate vor dem Vertragsende bis 30 Tage nach Beendigung des Vertrages über deinen neuen Anbieter beauftragen. Hieraus ergibt sich ein Zeitfenster von 3 Monaten. Sollte das Zeitfenster nicht eingehalten werden, z. B. weil du die MNP zu früh oder zu spät beauftragt hast, dann kann dein alter Anbieter die Portierung ablehnen.
Du kannst deinen alten Mobilfunkanbieter über die Rufnummernmitnahme informieren, musst es aber nicht. Bei deinem neuen Anbieter gibst du das Datum der Kündigung an. Zu diesen Termin wird dein neuer Mobilfunkvertrag in der Regel aktiviert, oder du kannst deinen Vertrag sofort bis zum Portierungstermin mit einer anderen Rufnummer nutzen.
Dieser Vorgang ist gesetzlich vorgeschrieben und ist daher bei jedem Mobilfunkanbieter möglich.
"sofortige" MNP
Seit 2012 ist es möglich die Mobilfunkrufnummer jederzeit zu einem anderen Anbieter zu portieren. Hierbei erhältst du bis zum Ende der Vertragslaufzeit bei deinem alten Anbieter eine neue Mobilfunkrufnummer. Dein neuer Mobilfunkvertrag beginnt dann ab dem Portierungsdatum.
Laut Gesetz ist eine Rufnummernübergabe an den neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden unterbrechungsfrei zu gewehrleisten. In der Praxis sieht es leider manchmal anders aus, hier kann es schon mal bis zu 8 Tage dauern bis die Portierung abgeschlossen ist.
Zum Vorgang
Wichtig
Gesetzlich verankert ist nur die sofortige Abgabe der Rufnummer (Rufnummernexport). Es bietet daher nicht jeder Anbieter Rufnummernmitnahme (Rufnummernimport) zu einem bestehenden Vertrag an, wie z. B. die Deutsche Telekom und die Drillisch Gruppe.
Positives Beispiel sind hier alle Marken von Telefónica im E-Plus und o2 Netz zu nennen. Hier ist auch eine nachträgliche MNP zu einem bestehenden Vertrag jederzeit möglich.
Was passiert mit meinen alten Festnetz- und Mobilfunk-Rufnummern?
Ab dem Kündigungsdatum hast du 30 Tage Zeit noch eine Portierung zu beauftragen, um dir die Nummer wieder zu holen. Danach verlierst du den Anspruch auf eine Rufnummernmitnahme und dein alter Anbieter übergibt die Rufnummer zurück an die Bundesnetzagentur.
Deine Rufnummer ist für eventuelle Reklamationen in der Regel noch mindestens 6 Monate in einen Sperrpool der Bundesnetzagentur.
Danach teilt die Bundesnetzagentur die Nummer einer Vergabeliste (Nummernblock) zu. Alle Anbieter können neue Rufnummern über diese Nummernblöcke beantragen. Eine Bestellung bestimmter Nummern ist nicht möglich.
Die Bundesnetzagentur weißt die Blöcke dem jeweiligen Anbieter zu. Dieser kann alle Nummern für seine Belange nutzen, wie Vergabe einer neuen Nummer bei Neuanschluss oder aufgrund von Nummernwechsel.
Ab dem Zeitpunkt in der die Nummer einem neuen Kunden zugewiesen ist, übergeht rechtlich wieder ein Anspruch auf eine Rufnummernmitnahme.
Threema-ID
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